PRÄAMBEL
HONUA Natur & Mensch Stiftung versteht sich als Natur- und Umweltstiftung.
Sie setzt sich für einen gesunden Lebensraum und ein achtsames und ausbalanciertes Miteinander von Natur, Tier und Mensch ein. HONUA macht es sich zur Aufgabe, unsere Natur mit ihren verschiedenen Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume zu schützen, zu erhalten und zu stärken.
HONUA setzt sich zum Leitziel, maßgeblich zur Entwicklung, Förderung und Umsetzung von regenerativen Kulturen beizutragen. Sie unterstützt die Vertiefung der Nachhaltigkeit, um ökologische Schäden zu vermeiden und Schäden der Vergangenheit zu sanieren.
HONUA setzt sich dafür ein, vielfältige Begegnungsräume für Mensch und Natur zu eröffnen. Mit unserem Ansatz „Leben und Lernen mit der Natur“ setzen wir uns für Erziehung, Bildung und Teilhabe im Rahmen des Natur- und Umweltschutzes ein. Erleben, Wahrnehmen und Verstehen sollen Wertschätzung und verantwortliches Handeln in der Natur-Mensch-Verständigung ermöglichen und stärken. Die Schönheit der Natur und die Heilkraft unserer Erde sollen erfahrbar werden.
HONUA geht der Frage nach: „Wie können wir sinnvoll am Leben teilhaben und wirksam in der Gegenwart handeln, um als heilsame und regenerierende Kraft im Sinne der Stiftungszwecke in der Welt aktiv zu sein?“ Antworten, die wir darauf finden, sind maßgebliche Richtungsweiser für die Tätigkeit von HONUA.
HONUA ist überparteilich und überkonfessionell und soll in Selbständigkeit und geistiger Offenheit arbeiten. Sie steht in ihrer Tätigkeit als verbindendes Element zwischen Nationalitäten, Kulturen, Religionen und sozialen Schichten. Sie bietet den Mitgliedern unabhängig von Geschlecht, Abstammung, Hautfarbe, Herkunft, Glauben, sozialer Stellung oder sexueller Identität eine Heimat.
Zweck und Verwirklichung
2.1 Zweck der Stiftung ist:
a) die Förderung des Natur- und Umweltschutzes;
b) die Förderung des Tierschutzes;
c) die Förderung der Kleingärtnerei;
d) die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe;
2.2 Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch beispielsweise folgende Maßnahmen:
a) Erhalten, Verbessern und Schaffen von Lebensgrundlagen einer artenreichen Tier- und Pflanzenwelt; Renaturierung von degradierten Lebensräumen;
b) Artenschutzmaßnahmen und Pflegemaßnahmen für gefährdete Tier- und Pflanzenarten, wie z.B. Erhalten oder Anlegen von Nist- und Brutplätzen, Quartieren, Schutzzäunen, Laichgewässern und sonstigen Hilfen, auch die Förderung der Erhaltung vom Aussterben bedrohter Nutzpflanzen- und Nutztierarten;
c) Erwerb (ggf. Pacht) und Veräußerung von Grund und Boden sowie Gewässern zu Zwecken des Natur- und Umweltschutzes, auch im Hinblick auf die Etablierung ökosozialer Projekte (z.B. Biotope, Moore, Bienenwiesen, Kleingärtnerei, Sonnenäcker, Weltäcker, Begegnungsstätten, Lehrstätten, Lehrpfade,
Naturerholungsgebiete, Naturspielplätze, Naturparks etc.);
d) Aufbau, Unterhaltung und/oder Unterstützung von Bildungseinrichtungen, Informationszentren, Begegnungsstätten und ökosozialen Projekten wie Naturerlebnisorte, Weltäcker, Lehrpfade, Sonnenäcker, Kleingartenanlagen bzw. Schrebergärten, Naturschulgärten und Spielplätze, "grüne Klassenzimmer“ etc.;
e) Veranstaltungen und Projekte, die Werte und Wissen über Natur- und Umweltschutz und die natürlichen Lebensgrundlagen fördern bzw. Naturbegegnungen
ermöglichen; auch pädagogische Weiterbildungen und Angebote, die Natur erlebbar und verständlich machen, auch Kunst- und Kulturveranstaltungen, um die Öffentlichkeit zu erreichen;
f) Werte- und Wissensvermittlung in Theorie und Praxis durch Veröffentlichungen, Erstellung bzw. Zurverfügungstellung geeigneter Literatur, Leitfäden und Publikationen; Unterricht, Ausbildung und/oder Projekte sowie Leben und Lernen mit und in der Natur; ebenso pädagogische und heilpädagogische Maßnahmen, welche die Vermittlung, Erziehung und Bildung unterstützen bzw. ermöglichen; auch Ausbildung von Ausbilderinnen*; im Sinne regenerativer Kulturen insbesondere auch Unterstützung, Informations- und Bildungsangebote für Landwirtschafts-, Industrie- und Wirtschaftsbetriebe;
g) Preisverleihungen und Unterstützung für herausragende Leistungen, für innovative Ideen oder Projekte z.B. in Dörfern und Städten, an Einrichtungen wie Schulen und von Schülerinnen, Universitäten und Studierenden, für wissenschaftliche und/oder ideelle Arbeiten wie Zeichnungen, Gedichte, Aufsätze, Projekte, Facharbeiten, Abschlüsse usw. zu Naturschutz, Umweltschutz, Tierschutz;
h) Durchführung und Unterstützung von wissenschaftlichen und forschenden Arbeiten auf den Gebieten des Natur- und Umweltschutzes im Sinne von „Natur, Mensch und Umwelt“, insbesondere auch im Sinne regenerativer Kulturen;
i) Förderung der öffentlichen Diskussion über die in § 2.1 genannten Stiftungszwecke, insbesondere auch über Umwelt- und Bildungspolitik, die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, ökologische Grundsätze, Menschenrechte, Tierschutz und regenerative Kulturen;
j) Unterstützung der Children‘s Shelter Foundation, Chiang Mai, มูลนิธิ บ้านร่มไม้ชายคา เชียงใหม่, 284 Mu. 2 Sanpeesue, Soi Thongkow, 32, Baan Pakoitai, 50300 Muang Chiang Mai, mit Sitz in Thailand und deren Rechtsnachfolger, solange und soweit sie ausschließlich und unmittelbar den Zweck der Kinder- und Jugendhilfe verfolgt, vor allem durch operative Maßnahmen
sowie ideelle und materielle Förderung, z.B. durch Zuwendung von Geld und Sachmitteln sowie Stellung von Arbeitskräften.
Da der Stiftungszweck offen und nicht abschließend ist, gilt dies auch für seine Verwirklichung: Der Zweck der Stiftung kann auch durch weitere Maßnahmen verwirklicht werden, die geeignet sowie rechtlich und steuerlich, insbesondere gemeinnützigkeitsrechtlich, zulässig sind.
2.3 Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2.4 Die Stiftung kann Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts beschaffen und auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, finanzielle und sachliche Mittel zur Verfügung stellen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichtet die Satzung auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d). Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.